Ferienpraktika (freiwillig)

Praktika in den Schulferien finden immer auf freiwilliger Basis, losgelöst von Schule statt. Daher findet auch keine Betreuung durch Schule bzw. Lehrkräfte statt. Ansprechpartner/innen sind damit immer die Jugendlichen bzw. Eltern. Die Unfallversicherung durch die Schule entfällt, daher empfiehlt sich die Abklärung der Versicherungsfrage mit dem für den Betrieb zuständigen Unfallversicherungsträger.

In Einzelfällen kann es nach individueller Anfrage von Schüler/innen jedoch sinnvoll sein, einen Teil der schulischen Praxisphasen in schulfreie Zeiten (Brückentage, Randzeiten der Ferien) zu ermöglichen. Hierfür kann die Schulleitung diese Zeiten ebenfalls als „schulische Veranstaltung“ anerkennen. Voraussetzung ist die Sicherstellung der Praktikumsbetreuung durch ein Mitglied der Schulgemeinde. Dies ist immer im Einzelfall immer vorab zu klären.